Montag, den 08. März 2010 um 13:09 Uhr
Schinkenbrot muss in Deutschland keine Spur Schinken enthalten. Wer solche Festlegungen mit welchen Argumenten durchgesetzt hat, bleibt weiterhin Geheimsache. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch auf Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle abgewiesen (Az 13 K 119/08). "Das Lebensmittelbuch bleibt ein Buch mit sieben Siegeln", erklärte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Er kündigte an, Berufung einzulegen.


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