klimawandel

Heizstrahler: Künstliche Wärme im Freien

 

Köln (ots) - Wenn es draußen auf Terrasse, Balkon oder im Gartenlokal ein wenig zu kalt zum gemütlichen Sitzen ist, kommen oft Heizstrahler zum Einsatz. Die künstlichen Wärmequellen werden entweder mit flüssigem Propangas oder mit Strom betrieben. "In beiden Fällen müssen Verbraucher unbedingt darauf achten, dass sie mit dem GS-Zeichen versehen sind, wie es auch TÜV Rheinland vergibt", erklärt Christoph Stump, Experte für technische Produkte von TÜV Rheinland. Heizstrahler sind technisch einfache Geräte, auch günstige Modelle sind qualitativ in Ordnung, solange sie auf ihre Sicherheit überprüft wurden.

"Besonders wichtig ist, sich strikt an die Bedienungsanleitung zu halten", empfiehlt der Fachmann. Hinweise zur Aufstellung, darunter der notwendige Sicherheitsabstand zu Decken oder Wänden, müssen zwingend eingehalten werden, damit nichts anbrennen kann. Außerdem sollten Verbraucher darauf achten, die Strahler möglichst auf ebenen Boden zu stellen, damit die Standsicherheit gewährleistet ist. Handelt es sich um einen elektrischen Heizstrahler mit Wandaufhängung, muss auch diese stabil angebracht sein. Bei Anbringung und Aufstellung auch die Richtung der Strahlung beachten. Während Gas-Strahler rundum Wärme abstrahlen, sind die elektrischen Wärmespender mit Reflektoren ausgestattet, die nur in eine Richtung Wärme abgeben. Vorsicht außerdem vor Abgasen: Falls das Gerät in einer Mulde, unter Markise oder Dächern aufgestellt wird, muss bei gasbetriebenen Heizpilzen ausreichend Zugluft vorhanden sein. Denn der CO2-Ausstoß ist erheblich.

Generell gilt: Weder elektrisch- noch gasbetriebene Wärmespender sind umweltfreundlich. Beide verbrauchen sehr viel Energie - die Kohlenstoffdioxid-Bilanz fällt daher extrem negativ aus. Bis zu 14 Kilowatt Leistung bringt ein Heizstrahler; damit lässt sich zum Beispiel eine Wohnfläche von mindestens 100 - 150 Quadratmetern beheizen. Auch die Kosten für den Betrieb sind aufgrund des hohen Energieverbrauchs erheblich. Im Schnitt fallen zwischen 11 und 15 Euro pro Betriebsstunde an. Die Leistung zu drosseln bringt dagegen nichts: Die Geräte funktionieren nur richtig, wenn sie voll aufgedreht werden.