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Deutsche Umwelthilfe ergreift juristische Schritte gegen ALDI und REWE

Berlin (ots) -  Deutsche Umwelthilfe mahnt Aldi Nord, Aldi Süd und Rewe wegen Verbrauchertäuschung ab - Angeblich zu "100 % kompostierbare" Tragetaschen von ALDI und REWE sind im Vergleich zu herkömmlichen Plastiktüten weder umweltfreundlich noch biologisch abbaubar - Verbraucherschutzministerin Aigner schweigt

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat die Handelsketten ALDI Nord, ALDI Süd und REWE wegen Verbrauchertäuschung mit vermeintlich biologisch abbaubaren Einkaufstüten abgemahnt. Alle drei Unternehmen bewerben ihre Einweg-Einkaufstüten aus Bioplastik unter anderem als "100% kompostierbar" und als "so weit wie möglich" aus erneuerbaren beziehungsweise nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Tatsächlich können die zum Teil aus gentechnologisch modifiziertem Mais hergestellten Tüten in Deutschland jedoch weder kompostiert werden noch weisen sie gegenüber herkömmlichen Plastiktüten gesamtökologische Vorteile auf.

Die Umweltschutzorganisation hatte die Verbrauchertäuschung am Mittwoch (11.4.2012) in einer Pressekonferenz kritisiert. Eine Stellungnahme seitens ALDI Nord und ALDI Süd blieb bislang aus. Das Schweigen der Handelskette wertet die DUH als Weigerung, den Verkauf und die irreführende Werbung der vermeintlich "grünen" Plastiktaschen einzustellen. REWE hatte gestern (12.4.2012) in einer Pressemitteilung erklärt, den Verkauf der als vollständig kompostierbar beworbenen Plastiktüten vorübergehend auszusetzen und angekündigt, die tatsächliche Kompostierungspraxis in Deutschland überprüfen zu wollen. Gleichzeitig erhebt das Unternehmen erneut falsche Behauptungen gegen die DUH.

"Seit Jahren setzen ALDI und REWE in großem Umfang so genannte Bioplastiktüten ein und bewerben diese als umweltfreundlich und vollständig kompostierbar - wohlwissend, dass die Wegwerftüten weder auf dem Eigenkompost, noch in den deutschen Kompostierungsanlagen kompostiert werden", erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Auf diese Weise täuschen diese Unternehmen Millionen Verbraucher und bringen sie dazu, ihren Biomüll in diesen Tüten zu entsorgen." Aus Sicht der DUH räumt REWE mit dem Verkaufsstopp der vermeintlich biologisch abbaubaren Tragetaschen die Verbrauchertäuschung ein. Zu einer Zusage, die Irreführung auch in Zukunft zu unterlassen, war das Unternehmen jedoch nicht bereit. Darüber hinaus behauptet REWE, dass ein "insgesamt 18 Punkte umfassender Fragenkatalog der DUH" eingehend beantwortet wurde und bezeichnet die Umweltschutzorganisation als nicht dialogbereit.

Tatsächlich antwortete die Handelskette nur auf eine der 18 gestellten Fragen und verwies in allen weiteren Punkten auf den Kunststoffhersteller BASF. Dieser wiederum hatte sich unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse geweigert, Aussagen zur detaillierten Zusammensetzung der Tragetaschen und zur Zusammensetzung des verwendeten Kunststoffs Ecovio zu machen. Bezüglich des Einsatzes gentechnisch veränderter Rohstoffe stellte sich BASF unwissend. Die Beantwortung der für die toxikologische Beurteilung wichtigen Frage nach den konkret eingesetzten Zusatzstoffen wie beispielsweise Farben, Stabilisatoren, Gleitmittel und Antistatika wurde ebenfalls verweigert. Auch war BASF nicht zu einer Herausgabe der eigenen Ökoeffizienzanalyse für den verwendeten Kunststoff Ecovio unter Hinweis auf Wettbewerbsrelevanz bereit. Darüber hinaus blieb die Frage nach real existierenden Kompostierungsanlagen, in denen die angeblich biologisch abbaubaren Tragetaschen von Aldi und Rewe im Regelbetrieb kompostiert werden, unbeantwortet.

Aldi und Rewe berufen sich hinsichtlich der Kompostierbarkeit ihrer vermeintlich biologisch abbaubaren Plastiktüten auf die DIN EN Norm 13432. Danach gilt ein Kunststoff als biologisch abbaubar, wenn er unter besonderen Bedingungen (z.B. hinsichtlich Temperaturen und Feuchtigkeit) innerhalb von zwölf Wochen zu 90 Prozent abgebaut wird. Laut einer Umfrage der DUH unter über 400 Kompostierungsanlagen, von denen 80 ausführlich geantwortet haben, werden Bioabfälle in Deutschland in der Regel zwischen einer bis acht Wochen kompostiert. In dieser Zeit werden auch die nach der Norm als biologisch abbaubaren definierten Kunststoffe nicht abgebaut, weshalb sie in den Kompostierungsanlagen mit hohem Aufwand als Störstoffe aussortiert werden müssen.

"Theorie und Praxis weichen hier stark voneinander ab", erklärt Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH. "Die in der Norm vorausgesetzten speziellen Bedingungen, die für den Abbau notwendig sind, haben offensichtlich nichts mit dem tatsächlichen Standard in den vorhandenen Anlagen zu tun. Wenn die Plastiktüte weder auf dem Eigenkompost noch in industriellen Anlagen kompostiert wird, dann kann man nicht behaupten, dass sie kompostierbar ist." Alle drei abgemahnten Handelsketten behaupten auf den Tragetaschen, dass sie so weit wie möglich aus erneuerbaren und nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Tatsächlich sind jedoch nur 30 Prozent biobasiert - der Rest stammt aus Erdöl. Das ist deutlich weniger als die laut Angaben von European Bioplastics möglichen 50 Prozent Anteile an biobasierten Rohstoffen.

Die DUH forderte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) dazu auf, gegen die Verbrauchertäuschung vorzugehen.

Die Pressemitteilung der DUH vom 11.4.2012 sowie ein Hintergrundpapier zu biologisch abbaubaren Plastiktüten finden Sie im Internet unter http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&;tx_ttnews[tt_news]=2818

Quelle: Deutsche Umwelthilfe